Kosten

Kosten

Die Kosten für eine Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten für bis zu 10 Sprechstunden (a´ 25min.) und weiteren 6 Probesitzungen (zu je 50min.). Anschließend kann bei der jeweiligen Krankenkasse eine psychotherapeutische Behandlung beantragt werden, die in den meisten Fällen für 30 Stunden genehmigt wird. Sollte darüber hinaus noch Behandlungsbedarf bestehen, wird vom Psychotherapeuten ein Antrag an den Gutachter geschrieben, der weitere Stunden befürworten kann. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen gerne behilflich.

Private Versicherungen und Beihilfe
Bei den privaten Krankenkassen (PKV) werden ebenfalls die Kosten für Probesitzungen übernommen. Auf Antrag können weitere Stunden von der Kasse befürwortet werden. Je nach Vertrag kann die Anzahl der Sitzungen pro Jahr (20 - 50) beschränkt sein. Es wäre sinnvoll, wenn Sie dies vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. 

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bringen Sie zum ersten Termin in der Praxis bitte die Versichertenkarte des Kindes bzw. Jugendlichen mit.




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